Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat sich die Koalition darauf verständigt, die bestehende Ausnahmeregelung zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung bei kommunalen Mandatsträgern und Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen zu verlängern. Die Regelung war bis September 2015 befristet.
Mit der Verlängerung der Regelung besteht nun bis 2020 Rechtssicherheit, was für die vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die zahlreichen kommunalen Amts- und Mandatsträger ein wichtiges Signal ist. Die Regelung stellt sicher, dass die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht angerechnet werden. „Das wäre ja auch absurd – dann müsste beispielsweise ein ehrenamtlich tätiger Ortsbürgermeister die Aufwendungen für sein Amt, das der Gesellschaft zu Gute kommt, selbst aus seiner Rente bestreiten. Im Endeffekt würde das kommunale Ehrenamt als Strafe wahrgenommen werden. Das haben wir mit der Verlängerung der Regelung verhindert“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt.
Die angestrebte Verlängerung der Ausnahmeregelung ist für den Abgeordneten aber nur ein erster Schritt: „Es ist wichtig, dass wir für die Zukunft eine dauerhaft tragfähige Lösung finden, die sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt durch das Rentenrecht nicht unattraktiv gemacht wird.“ Hoppenstedt wird sich dafür einsetzen, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine dauerhafte Lösung geben wird.
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Pressemitteilung vom 3. Juni 2014 |
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