Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt, mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio hilfreicher Instrumente wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Garantien, Soforthilfen Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und Abschlagszahlungen bei der Dezemberhilfe.
Ich freue mich, dass die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III seit diesem Mittwoch freigeschaltet und online abrufbar ist. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Kriterien für die Antragsberechtigung wurden dabei vereinfacht. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.
Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Einzelheiten zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfen III finden Sie in der Anlage.
Impfungen gegen die Corona-Pandemie
Am 27. Dezember 2020 konnten wir mit dem Impfen in Deutschland und der Europäischen Union gemeinsam starten. Deutschland war dabei - gemeinsam mit drei Partnerländern - das erste EU-Mitglied, das sich bereits im letzten Frühjahr um die Impfstoffbeschaffung gekümmert hat. Aus dieser frühzeitigen Initiative entwickelte sich die gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen für alle 27 Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung hat sich in diesem Prozess engagiert eingebracht. So hat Deutschland in den Verhandlungen die Abnahme von bis zu 100 Millionen Impfdosen von BioNTech/Pfizer garantiert, lange bevor klar war, wie wirksam dieser Impfstoff sein würde. Ohne das vorausschauende Engagement und die Abnahmezusage Deutschlands würde es den EU-Vertrag mit BioNTech/Pfizer so wohl nicht geben.
Bund und Länder haben ein gemeinsames Interesse, bis zum Ende des Sommers allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zu machen. Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Aus diesem Grund wurde eine gemeinsame nationale Impfstrategie erarbeitet. Der Bund hat sich nicht nur bereit erklärt, verschiedene Impfstoffe zu beschaffen. Er übernimmt auch deren vollständige Finanzierung. Die Organisation der Impfungen obliegt -wie in jedem Pandemiefall - den Ländern, die die Schutzimpfungen zunächst in Impfzentren sowie durch mobile Impfteams in stationären Einrichtungen durchführen. Zu der Organisation gehören insbesondere auch die Vergabe von Impfterminen bzw. persönliche Einladungen zu den Impfungen. Hier gehen die Länder unterschiedliche Wege.
Da von Anfang an klar war, dass aufgrund begrenzter Produktionskapazitäten der Hersteller noch nicht genügend Impfstoff vorhanden sein wird, musste die Bundesregierung entscheiden, welchen Personengruppen vorrangig die Impfung angeboten werden soll. Die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) nimmt daher eine Priorisierung der Anspruchsberechtigten vor und orientiert sich hierbei im Wesentlichen an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung. Neben dem Schutz der besonders vulnerablen Gruppen ist hierbei der Schutz vor lokalen Übertragungen oder gar Ausbrüchen wichtig und deshalb in die Empfehlungen der STIKO und die CoronaImpfV eingeflossen.
Im Rahmen der Zulassung des dritten Impfstoffes AstraZeneca am 29. Januar wurde nun im nächsten Schritt auch die Impfverordnung angepasst. Die Neufassung löst die bisherige CoranaImpfV ab und entwickelt diese im Rahmen erster Erfahrungen mit den Coronaschutzimpfungen fort. Sie ist bereits am 8. Februar in Kraft getreten.
Eine wichtige Änderung ist die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung von Einzelfallentscheidungen sowie eine diesbezügliche Finanzierungsregelung. Auch eine Anpassung der einzelnen Krankheitsbilder zu den Prioritätsgruppen (§§ 3 und 4) aufgrund neuer wissenschaftlicher Daten wurde vorgenommen.
An der bisherigen Priorisierung wird jedoch im Grundsatz festgehalten. Momentan können sich nur Personen aus Gruppe 1 ("Mit höchster Priorität) impfen lassen. Dazu gehören u.a. die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Nach jetzigem Kenntnisstand geht die Bundesregierung davon aus, dass im Sommer jedem Einzelnen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.
Nach den bei RKI eingegangenen Meldungen sind seit dem Start der Impfkampagne mit Stand 31. Januar 2021 bisher fast 2,5 Mio. Impfungen in Deutschland erfolgt.
Das Jahr 2021 kann das Jahr werden, in dem wir die Pandemie besiegen - in Deutschland, in Europa und weltweit. Dies ist Anlass zu Zuversicht. Ich möchte Sie daher bitten, dass wir gemeinsam dafür werben und eintreten, dass die Bürgerinnen und Bürger diesen Weg gemeinsam mit uns gehen und sich in großer Zahl impfen lassen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hendrik Hoppenstedt, MdB