Sehr geehrte Damen und Herren,
Niedersachsen ist Vorbild beim Umwelt- und Artenschutz. Der Niedersächsische Weg ist bundesweit eine Erfolgsgeschichte, die dem Naturschutz und den Interessen der Landwirtinnen und Landwirte gleichermaßen Rechnung trägt. Deshalb haben wir als CDU intensive Gespräche auf Bundesebene geführt, damit der gesellschaftliche Kompromiss, der auf Kooperation statt Konfrontation, auf Anreize statt auf Ordnungsrecht und vor allem auf die Wertschätzung unserer Landwirtschaft abzielt, nicht gefährdet wird.
Wir wollen mehr Insektenschutz. Das geht aber nach unserer Auffassung nur gemeinsam mit der Landwirtschaft. Unsere Landwirtinnen und Landwirte wissen, dass Artenvielfalt für sie wichtig ist. Dafür haben sie in den letzten Jahren freiwillig viel getan. Unser Grundsatz lautet deshalb: Naturschutz funktioniert nur gemeinsam mit der Landwirtschaft! Bei der Diskussion der neuen Regelungen wurde daher sehr darauf geachtet, dass bestehende Fördermöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig wurden die verfügbaren Fördermittel u. a. für Agrarumweltmaßnahmen weiter aufgestockt.
Die Bundesregierung hat sich in Bezug auf die Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung mit dem Ergebnis geeinigt, dass der Niedersächsische Weg nicht nur ohne Einschränkung umgesetzt werden kann, sondern auch als Modell für andere Bundesländer herausgestellt wird. Es wird demnach keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen beim Ackerbau und sämtlichen Sonderkulturen in FFH-Gebieten geben.
Für den Ackerbau in FFH-Gebieten soll Mitte 2024 überprüft werden, ob freiwillig Vereinbarungen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM) hinreichend abgeschlossen wurden. Wir streben an, dass bei 90 Prozent aller Flächen eine solche Vereinbarung geschlossen wird. Wird dieses Ziel verfehlt, erfolgt allerdings kein Automatismus hin zu einem Verbot.
Das PSM-Verbot wird nur für Grünflächen und Wald in FFH-Gebieten und für alle land-wirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutzgebieten gelten, allerdings auch hier mit der Möglichkeit, bei entsprechendem Schädlingsbefall oder sonstigen begründeten Problemen Ausnahmen zum Einsatz von PSM zuzulassen. Auch hier wird es aber Möglichkeiten der finanziellen Kompensation für mögliche Mindereinnahmen der Landwirte geben. Beim Gewässerschutz soll es eine Länderöffnungsklausel bezüglich der Definition "kleine Gewässer" wie auch zu den Abstandsregelungen geben. Dies stärkt ebenfalls die Beschlüsse des Niedersächsischen Weges.
Dank des gemeinsamen Einsatzes der CDU in Bund und Land konnten die massiven ordnungspolitischen Maßnahmen, die die SPD einführen wollte, abgewendet und ein Kompromiss erzielt werden. Eine diesem Kompromiss entsprechende überarbeitete Vorlage hat das Kabinett inzwischen beschlossen. Wir haben wirklich viel erreicht und ich bedaure die teilweise massive Kritik, die aus den Bauernverbänden kommt. Ich halte diese Kritik sachlich nicht für begründet.
Abschließend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass darüber hinaus viele Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz bereits vorangebracht oder umgesetzt wurden. Dazu zählen u.a. die Vorstellung des Diskussionspapiers Ackerbaustrategie 2035 oder auch die Anpassung der Düngeverordnung, die am 01. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Auch die Einrichtung des Sonderrahmenplans „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ in der GAK mit jährlich 50 Millionen Euro, der für 2021 um weitere 35 Mio. € auf-gestockt wurde, ist bereits erfolgt. Zusammen mit einer 40-prozentigen Co-Finanzierung der Länder stehen dann bis zu 140 Mio. €/Jahr zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen.
Für weitere Fragen und Antworten zur Umsetzung des Aktionsprogramms "Insektenschutz" der Bundesregierung möchte ich Sie gerne noch auf das FAQ des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung verweisen: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-insektenschutz/FAQList.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hendrik Hoppenstedt, MdB