Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

Familien sichern den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft. Familien und gerade auch die Kinder in ihrem Alltag zu unterstützen, ist ein zentrales Ziel der Union. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode bereits viele familienpolitische Maßnahmepakete verabschiedet und umgesetzt. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Einführung des Baukindergeldes und der Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes haben wir nun im nächsten Schritt im Bundeskabinett auch das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Dadurch wollen wir erreichen, dass Kinder aus Familien, die nur ein geringes Einkommen haben, mehr Chancen und ihre Eltern mehr Entlastung und Unterstützung erhalten.
Deshalb wollen wir zunächst den Kinderzuschlag erhöhen und neu gestalten. Den Kinderzuschlag bekommen Familien, in denen das Einkommen der Eltern wegen der Geburt von Kindern nicht für den Lebensunterhalt der gesamten Familie ausreicht. Der Kinderzuschlag soll also gerade die Familien finanziell entlasten, bei denen die Eltern mit ihrem Einkommen ihren – aber nicht den Bedarf der Kinder – decken können.

Bisher war es so, dass eine Familie den Kinderzuschlag vollständig verloren hat, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten hatte.

Diese Regelung schaffen wir jetzt ab. Wer arbeitet, soll am Ende des Tages auch mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet. Die Leistung soll nun mit steigendem Einkommen langsam auslaufen.
Weiterhin soll auch der Zugang zum Kinderzuschlag erweitert und der Aufwand für die Antragstellung reduziert werden, damit möglichst alle Berechtigten den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket kennen und auch in Anspruch nehmen.

Das zum 1. Januar 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet die gezielte Förderung und Unterstützung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld oder aber auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern keine der genannten Sozialleistungen erhalten, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen diese Kinder und Ju-gendlichen mehr Möglichkeiten erhalten, an Bildungs- und Förderangeboten sowie am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen zu können. Das Bildungs- und Teilhabepaket will genau da Chancen auf Teilhabe eröffnen, wo Kinder und Jugendliche in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können dabei nur zweckgebunden für Sach- und Dienstleistungen zur Förderung der Kinder eingesetzt werden. Das Angebot soll nun aufgrund der gesammelten Erfahrungen neu an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst werden. So sollen in der Zukunft die gesamten Aufwendungen für die Schülerbeförderung übernommen werden. Auch der bisherige Eigenanteil der Eltern für ein Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege würde zukünftig entfallen. Damit soll das gemeinschaftliche Mittagessen für jedes Kind an jedem Schul- oder Kita-Tag uneingeschränkt gesichert sein.

Darüber hinaus sollen u.a. auch für das Schuljahr 2019/2020 die Leistungen bei der Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf z.B. für Stifte oder Schulranzen erhöht werden.
Bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen ist die Erhöhung des einkommensunabhängigen Kindergeldes zum 01. Juli 2019. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend steigen.

Das „Starke-Familien-Gesetz“ soll zeitgleich mit der ersten Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019 in zwei Schritten in Kraft treten.

Die vergangenen Wochen im Wahlkreis

Im Wahlkreis habe ich zum Jahresbeginn u.a. auf einigen Neujahrsempfängen gesprochen und gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Sebastian Lechner und Bürgermeisterkandidat für Neustadt a. Rbg. Stefan Porscha den Dorfladen Mariensee besucht.

Auf 130 qm Verkaufsfläche bietet der Dorfladen Produkte des täglichen Bedarfs und vor allem regionale Spezialitäten. Vier Jahre haben die drei ehrenamtlichen Geschäftsführerinnen Renate Baulain, Nadja Boltiris und Lehnert-Finke, geplant, gerechnet und sich durch Antragsformulare gearbeitet. Die Dorfbewohner sind mit 75.000 Euro stille Teilhaber des genossenschaftlich geführten Dorfladens.
Es ist großartig, was dort auf die Beine gestellt wurde. Gut für Mariensee, dass Sie den Mut hatten, das Projekt anzupacken und mit Unterstützung der vielen Helfer umzusetzen.

Der Dorfladen hat sich in kurzer Zeit zu einem beliebten Treffpunkt im Ort entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hendrik Hoppenstedt, MdB

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