Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Plenumssitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn unterzeichnet und verkündet. Um 0.00 Uhr des folgenden Tages trat es bereits in Kraft. Es war ein Neubeginn für ein besetztes Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg, es war zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.
Der Parlamentarische Rat hatte bewusst die Bezeichnung „Verfassung“ vermieden, weil das Grundgesetz zu seiner Zeit als Provisorium verstanden wurde. Es sollte lediglich als Übergangslösung dienen, bis sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt (Artikel 146 aF).
Im Rahmen der Debatte zur Wiedervereinigung 1989/1990 wurde die Forderung nach einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Artikel 146 aF politisch kontrovers diskutiert. Innerhalb der Bevölkerung war das Interesse jedoch gering. Die westdeutschen Bürgerinnen und Bürger hatten an einer Veränderung des Grundgesetzes kein Interesse, weil sie mit dem Grundgesetz gute Erfahrungen gemacht hatten und die bewährte Verfassungsordnung nicht aufs Spiel setzen wollten. Die ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger wollten eine schnelle Vereinigung mit der Bundesrepublik erreichen.
Am Ende entschied man sich bei der Debatte um die Frage nach dem sinnvollsten Weg zur Einheit zu einem Beitritt der DDR nach dem damaligen Art. 23 GG aF. Der Weg des Art. 23 GG sah eine Beibehaltung bei gleichzeitiger Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der bisherigen DDR vor. Die Entscheidung für den Beitritt der DDR nach Art. 23 S. 2 GG aF hat das als Provisorium konzipierte Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung verstetigt.

Heute zählt das Grundgesetz zu den ältesten geltenden Verfassungen der Welt und kann zu Recht als Motor unserer Demokratie bezeichnet werden. Die Grundrechte sind einerseits Abwehrrechte gegenüber dem Staat und schützen die Freiheit des Einzelnen. Die Werte des Grundgesetzes, von der Würde des Menschen über den Schutz des Eigentums bis hin zur Meinungsfreiheit sind elementare Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Zugleich ist es die Grundlage unserer Werteordnung und damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Grundgesetz hat sich die letzten 70 Jahre bewährt und erfüllt alle Funktionen einer modernen und stabilen Verfassung. Es hat die Menschen in unserem Land für sich gewonnen und gilt bis heute als eine Art Vorbild für den Aufbau demokratischer Rechtsstaaten. Arbeiten wir alle jeden Tag mit, dass wir die Werte unseres Grundgesetzes mit Leben erfüllen und für sie tatkräftig eintreten.

Europawahl am 26. Mai

Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 1957 begann auch die Geschichte der Europäischen Union. Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind die grundlegenden Werte der Europäischen Union. Der europäische Kontinent erlebt seitdem seine längste Periode von Frieden und Stabilität in seiner Geschichte. Freier Zugang zu Arbeit und Hochschulen, europaweit anerkannte Abschlüsse, freies Reisen auf dem Kontinent – diese Vielfalt an Möglichkeiten sind der Erfolg eines geeinten Europas. Europa steht heute auch für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Dank des europäischen Binnenmarktes und einer gemeinsamen Währung herrscht ein wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand, den es vorher so in Europa noch nie gab und es ohne eine starke EU auch nicht gegeben hätte.
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Es sind rund 400 Millionen Unionsbürger aufgerufen, zur Wahl zu gehen.
Die Vorstände von CDU und CSU haben Ende März ihr erstes gemeinsames Europawahlprogramm in Berlin verabschiedet. Mit Manfred Weber stellt die CSU zudem den Spitzenkandidaten der Europäischen Volkspartei (EVP). Falls die EVP nach der Wahl als stärkste Kraft hervorgeht, hat Weber gute Chancen, neuer EU-Kommissionspräsident zu werden.
Für uns als Europäer steht bei der kommenden Wahl am Sonntag viel auf dem Spiel. Die Europäische Union wird in diesen Tagen von Populisten und Nationalisten herausgefordert. Die einen wollen ein Verbots- und Umverteilungseuropa, die anderen wollen die europäische Idee begraben. Der Brexit hat eindrucksvoll gezeigt, dass ein Ausstieg aus der Europäischen Union eben keine sinnvolle Alternative darstellt. In Zeiten zunehmender Globalisierung und übergreifender Bedrohungen sind nationale Antworten alleine nicht mehr ausreichend. Bei dieser Wahl gilt es daher umso mehr, die Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu verteidigen. Nur wenn wir Europäer mit einer Stimme sprechen, werden wir unsere Werte und unseren Wohlstand in dieser kompliziert gewordenen Welt verteidigen können.
Auch aus diesem Grund gilt es bis zur Wahl um jede Stimme zu kämpfen. Wir haben nicht nur gute Argumente, sondern auch gute Kandidaten. Tilman Kuban und David McAllister werden uns hervor-ragend im Europäischen Parlament vertreten. Wir alle entscheiden am 26. Mai 2019, wie es mit Europa weitergeht. Machen wir etwas daraus!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hendrik Hoppenstedt, MdB

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